Die Welt braucht Forschung. Die Forschung braucht Frauen.
L’ORÉAL Österreich vergibt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO-Kommission, in Kooperation mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung Stipendien für junge Grundlagen-Forscherinnen auf dem Gebiet der Medizin, den Naturwissenschaften oder der Mathematik zur Ausarbeitung von Projekten in Österreich.
Die Förderpreise sind mit jeweils € 25.000 dotiert und nicht teilbar. Die Vergabe erfolgt in Kooperation mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Diese Österreich-Initiative versteht sich als nationale Erweiterung des gemeinsamen, weltweiten Engagements von L'ORÉAL und UNESCO zur Würdigung des Beitrags von Frauen für die Forschung und zum Abbau von Karriere-Hindernissen für Wissenschaftlerinnen. Mit den Förderpreisen sollen weibliche wissenschaftliche Nachwuchstalente gefördert werden, die bereits durch namhafte Publikationen qualifiziert sind.
Mit den Förderpreisen sollen weibliche wissenschaftliche Nachwuchstalente gefördert werden, die durch namhafte Publikationen qualifiziert sind. Zielsetzung ist die Unterstützung von Forscherinnen, die ihr Doktorats-/PhD-Studium vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben.
Insbesondere ist das Stipendium für folgende Fälle vorgesehen:
Das Projekt muss in Österreich durchgeführt werden, kurze projektbezogene Auslandsaufenthalte sind möglich.
Bewerbungen für die Ausarbeitung eines Forschungsprojekts für einen Drittmittelantrag sind auch dann möglich, wenn das Doktorats-/PhD-Studium zum Einreichtermin noch nicht abgeschlossen ist, jedoch spätestens im Mai, d.h. ca. vier Wochen vor der Entscheidung über die Stipendienvergabe (im Juni/Juli), beendet sein wird. In diesem Fall ist der geplante Zeitpunkt des Abschlusses bei der Bewerbung mitzuteilen.
25.000 Euro
Die Förderpreise sind mit jeweils € 25.000 dotiert und nicht teilbar. Die Vergabe erfolgt in Kooperation mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Eingeladen zur Bewerbung für einen L’ORÉAL Österreich-Förderpreis sind junge Wissenschaftlerinnen in der Medizin, den Naturwissenschaften oder der Mathematik, die
Ausnahmen
Verzögerungen (bis max. 3 Jahre) bedingt durch (Kinder-)Betreuungspflichten, chronische Krankheit oder Behinderung werden berücksichtigt. Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.
Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftler:innen, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich tätig sind. Die Komiteemitglieder werden von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften nominiert.
Das Auswahlverfahren für die L’ORÉAL Österreich-Förderpreise dauert ca. 4-5 Monate. Die ausgewählten Preisträgerinnen werden nach der Entscheidung des Vergabekomitees (in der Regel Mitte Juli) schriftlich verständigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wesentliches Auswahlkriterium ist die Exzellenz der aktuellen und vergangenen Forschung der Antragstellerin sowie ihre Pläne für die zukünftige Forschung. Bewertet werden die wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin, der Innovationsgehalt und die Methodik der aktuellen und zukünftigen Forschungsansätze sowie die Durchführbarkeit des geplanten Projekts.
Die Anträge werden den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragstellerinnen nicht an derselben Universität bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt.
In der ersten Auswahlrunde entscheidet das Vergabekomitee, welche Anträge extern begutachtet werden. Gelangt das Gremium zur Ansicht, dass ein Antrag nicht den Kriterien des Förderprogramms entspricht, wird dieser abgelehnt.
Für die Anträge, die extern begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter:innen vor, die im Ausland tätig sind. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet.
Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter:innen; für jeden Antrag werden Expert:innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter:innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.
Antragstellerinnen haben das Recht (z.B. aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits), bis zu drei Wissenschaftler:innen ohne Begründung vom Begutachtungsverfahren auszuschließen.
Für jeden Antrag im Rahmen des Programms L’ORÉAL Österreich wird mindestens ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.
Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragstellerin und von Teilaspekten des Forschungsprojekts auf einer Skala von 1-10 (1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend):
Schließlich werden die Gutachter:innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob der Antrag uneingeschränkt förderungswürdig sei oder abgelehnt werden soll.
Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter:innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.
Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträgerinnen erfolgt in der Vergabesitzung.
Die Komiteemitglieder erstellen auf Basis der Gutachten eine Reihung der ihnen zugeordneten Anträge und präsentieren diese dem Komitee. Die Anträge werden im Vergleich behandelt; dabei werden die Gutachten, aber auch Kriterien in Hinblick auf die wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin ( wie Publikationsleistung, Mobilität, etc.) sowie die Bedeutung des Förderpreises für die weitere wissenschaftliche Karriere der Antragstellerin eingehend diskutiert.
Die Entscheidung über die Vergabe der Förderpreise wird vom gesamten Komitee getroffen.
Mit der Umsetzung des eingereichten Projekts kann ab dem Zeitpunkt der Verständigung der betreffenden Kandidatin über die Vergabeentscheidung bis Ende des laufenden Jahres begonnen werden.
Die Preisträgerinnen verpflichten sich, sich für die öffentliche Kommunikation fotografieren zu lassen und an der Verleihungsfeier (im Oktober/November) teilzunehmen. Wenn in den 12 Monaten nach der Verleihung (maximal zwei) Veranstaltungen speziell für und mit ihnen geplant sind, wird erwartet, dass sie daran teilzunehmen. Sie können auch für nicht kommerzielle Zwecke im Zusammenhang mit der Kommunikation des Programms L'ORÉAL-UNESCO „For Women in Science“ gefilmt und interviewt werden.
Diese Fotos, Videos und Texte können für schriftliche und audiovisuelle Veröffentlichungen sowie für die Verbreitung in österreichischen und internationalen Medien verwendet werden. Eine schriftliche Genehmigung für die Bildrechte muss von jeder Preisträgerin unterzeichnet werden.
Mit der Antragstellung für einen L’ORÉAL Österreich-Förderpreis werden diese Verpflichtungen akzeptiert.
Spätestens 3 Monate nach Beendigung des mit dem Förderpreis ausgezeichneten Projekts ist ein Abschlussbericht per E-Mail jeweils an die Österreichische UNESCO-Kommission (walder-wintersteiner(at)unesco.at) und an die Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW (stipref(at)oeaw.ac.at) zu schicken.
Please apply only via: https://stipendien.oeaw.ac.at/stipendien/loreal-oesterreich/loreal-antrag
Further information:
https://stipendien.oeaw.ac.at/stipendien/loreal-oesterreich
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